Belastung durch Feinstaub
Warum Sie mit einem Grund- oder Kachelofen auf der sicheren Seite stehen
„Zu viele Holzöfen und -kamine sind Staubschleudern. In Kommunen mit hoher Feinstaubbelastung sollten darum nur noch Anlagen betrieben werden dürfen, die den neuesten Emissionsstandards entsprechen“, sagt die Präsidentin des Umweltamtes Dessau. Zu lesen ist das derzeit auf Spiegel Online und sorgt für Unruhe unter den Kaminbesitzern.
Grund dafür ist, dass ältere Kaminöfen und offene Kamine filterlos arbeiten und das Holz viel zu schnell und unvollständig verbrennen. Wer bis zum Ende des Jahres seiner Pflicht zur Nachrüstung durch einen Filter nicht nachkommt und dessen Holzofen vor 1975 errichtet wurde, muss mit der Stilllegung rechnen. Für Anlagen, die bis 1985 errichtet wurden, gilt das Stichdatum Ende 2017, für vor 1995 errichtete Ende 2020. Als Nachweis dient eine Herstellerbescheinigung oder eine Messung des Schornsteinfegers.
Sprechen Sie uns gerne an, wir beraten Sie gerne.
Was also können Sie tun, um den Feinstaub-Ausstoß gering zu halten?
Die Bundes-Immissionsschutzverordnung (1. BImSchV) regelt das ausführlich und klar. Und es ist abzusehen, dass Verordnungen und Gesetze in diesem Bereich nicht weniger werden, sondern mehr. Wenn Sie also schon investieren müssen (zwischen 600 und 1400 € kostet eine Staubfilter-Nachrüstung) und das auch noch zukunftssicher wollen, der muss eine grundsätzliche Strategie entwickeln, um mit Holz sparsam zu heizen.
Unsere Antwort darauf lautet: lassen Sie sich einen Grundofen oder Kachelofen einbauen. Das schamotierte Zugsystem eines Kachelofens und Grundofenbauweise führt zu sehr hohen Abbrandtemperaturen im Brennraum. Die Rauchgase, die dabei entstehen, werden nicht einfach in die Luft gepustet, sondern durch ein Zugsystem geführt, das die enthaltene Wärme im Schamottstein speichert. Diese Wärme wird über einen Zeitraum von bis zu 24 Stunden als Strahlungswärme in den Raum abgegeben.
Neben der Wärmegewinnung ist die Kombination aus hoher Abbrandtemperatur und das lange Zugsystem auch dazu nützlich, die Feinstaubbelastung maximal zu reduzieren. Ein von uns gebauter Grund- oder Kachelofen erfüllt die bisherigen Anforderungen der Bundes-Immissionsschutz-Verordnung (1. BImSchV) und auch die die der zweiten Stufe ab dem 31.12.2014, mit noch einmal verschärften Grenzwerten.